Hafenordnung Marina Oderberg

Zugang und Nutzung

  • Das Grundstück ist grundsätzlich verschlossen. Jeder Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich durch telefonische Voranmeldung Zutritt zum Marinagelände zu verschaffen. Im Winter ist das Betreten des gesamten Areals nur auf eigene Gefahr gestattet, da es uns nicht möglich ist, das ganze Gelände zu streuen.
  • Während der Winterruhe bleiben die sanitären Anlagen verschlossen.
  • Der Aufenthalt auf dem Hafengelände ist nur Bootsstandmietern und ihren Haushaltsange-hörigen gestattet. Andere Personen (Besucher), insbesondere Angehörige fremder Betriebe, dürfen das Gelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters betreten.
  • Die Überholung des Bootes oder sonstiger Gegenstände des Mieters durch diesen selbst oder Dritte auf dem Marinagelände ist nur zulässig, wenn hierzu die Genehmigung des Vermieters erteilt wurde.
  • Das gleiche gilt für die Benutzung von Maschinen und Anlagen des Vermieters.
  • Das nicht genehmigte Arbeiten von Fremdfirmen auf unserem Gelände, berechnen wir Ihnen mit 50,-€/Tag.
  • Das Abstellen und Einlagern von Gegenständen auf der vermieteten Fläche und/oder dem Hafengelände ist nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt. Kosten 5,-€/m² im Monat.
  • Das Lagern von Bei- oder Schlauchbooten auf dem Gelände wird mit 5,-€/m² abgerechnet.

Umweltschutz, Feuerverhütung, Ordnung und Sicherheit

  • Abfälle jeder Art sind nur in die dazu bestimmten Behälter zu werfen.
  • Altöl usw. darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter verbracht werden.
  • Bei Abschleifarbeiten ist das Eindringen von Schleifstaub in den Erdboden zu verhindern (z.B. großflächige Bodenabdeckplane).
  • Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden und an Sonn- und Feiertagen ausgeschlossen.
  • Jeglicher Umgang mit Feuer, z.B. Benutzung von Gas- oder Spirituskochern, Lötlampen, Propanbrennern und dergleichen ist auf dem Gelände strengstens untersagt.
  • Motoren mit Benzin, Benzinkanister, Propangasflaschen und andere leicht entzündliche Stoffe dürfen in der Marina nicht aufbewahrt werden.
  • Die Standorte der Feuerlöschmittel sind sich einzuprägen.
  • Beim Rauchen auf dem Gelände bitte unbedingt die dafür vorgesehenen Abfallbehälter nutzen.
  • Das Waschen von Kraftfahrzeugen und die Ausführung von Reparaturen auf dem Parkplatz des Marinageländes sind untersagt.
  • Die Steganlagen sind für den ungestörten Zugang zu den Booten stets freizuhalten.
  • Zum Befestigen der Boote ist ausreichendes Tauwerk zu verwenden.
  • Vor dem Verlassen der Betriebsanlagen und des Geländes sind alle Elektrogeräte abzuschalten (außer Kühlschränke).
  • Die Toiletten und Duschen sind sauber zu halten. Wasserhähne sind sofort nach Gebrauch zu schließen.
  • Hunde sind an der Leine zu führen und aus der Hundehaltung entstehende Verunreinigungen sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.
  • Boote sind vom Mieter verschlossen zu halten. Ein Reserveschlüssel ist für den Notfall dem Vermieter zu übergeben.
  • Alle Gegenstände, sowie Boote und Autos sind durch den Vermieter nicht versichert.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Besucher auf dem Marinagelände verursacht werden.

Auf- und Abslippen

Für das Auf- und Abslippen von Paddel- und Ruderbooten, Surfbrettern, Kanus und Faltbooten steht eine Slippanlage zur Verfügung.

Abslippen:
Im Frühjahr sind die Boote rechtzeitig abslippbereit zu melden und mit Leinen und Fender zu versehen. Das Abslippen erfolgt nach betrieblichen Gegebenheiten. Für Boote, die durch Verschulden des Eigners bis zum 01. Mai nicht abgeslippt werden konnten, wird von diesem Termin an die Miete sowohl für den Landstand als auch für den Wasserstand berechnet. Gegebenenfalls muss das Boot des Mieters kostenpflichtig umgesetzt werden.

Aufslippen:
Im Herbst sind die Boote bis zum 30. September aufslippbereit zu machen. Ausnahmen bedürfen der Absprache. Benzin, Petroleum, Propangas und andere leicht brennbare Flüssigkeiten oder Materialien sind vom Mieter vor dem Aufslippen aus dem Boot zu entfernen. Das Aufslippen erfolgt nach betrieblichen Gegebenheiten.